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Artikel 5 Abkommen zwischen Österreich und Indien über Finanzhilfe (Indien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 06.3.1975

Artikel 5

Das vorliegende Abkommen wird mit dem Datum seiner Unterzeichnung in Kraft treten.

Zu Urkund dessen haben die dazu ordnungsgemäß Bevollmächtigten das vorliegende Abkommen unterzeichnet.

Geschehen in Wien, am 6. März 1975 in zwei Urschriften in englischer Sprache.

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