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Abkommen zwischen Österreich und Italien über die Benützung des Hafens von Triest
Kurztitel
Abkommen zwischen Österreich und Italien über die Benützung des Hafens von Triest
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 228/1987
Typ
Vertrag – Italien
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
19.05.1987
Unterzeichnungsdatum
04.10.1985
Index
99/06 See- und Binnenschifffahrt
Langtitel
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Italienischen Republik über die Benützung des Hafens von Triest
StF: BGBl. Nr. 228/1987 (NR: GP XVI RV 943 AB 1016 S. 151 . BR: AB 3181 S. 478 .)
Sprachen
Deutsch, Italienisch
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Briefwechsel wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 19. Mai 1987 ausgetauscht; das Abkommen ist gemäß seinem Art. 8 Abs. 1 an diesem Tag in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich und die Italienische Republik,
vom Wunsche geleitet, die Benützung des Hafens von Triest seitens Österreichs zu erleichtern und auszubauen und unter Berücksichtigung der Bedeutung des Hafens von Triest für die Versorgung Österreichs,
in Anbetracht der Notwendigkeit, die im österreichisch-italienischen Übereinkommen zur Hebung des österreichischen Handels über den Hafen von Triest vom 14. Mai 1934 *) sowie die im Abkommen zwischen Österreich und Italien über die Benützung des Hafens von Triest vom 22. Oktober 1955 **) enthaltenen Bestimmungen zu ergänzen,
haben folgendes vereinbart:
______________________
*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 60/1935
**) Kundgemacht in BGBl. Nr. 19/1956
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
31.01.2020
Gesetzesnummer
10011661
Dokumentnummer
NOR11011926
alte Dokumentnummer
N9198714231T
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