Rechtsnormen
Verordnungen
vorheriges Dokument
nächstes Dokument
Artikel 1 Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwälten im Jahr 1991 erbrachten Leistungen in überlangen Verfahren nach § 16 Abs. 4 RAO
aktuell keine Fassung in Kraft
Versionen
Versionen vergleichen
23.12.1992 bis 31.12.2018 (BGBl. I Nr. 61/2018)
aktuell keine Fassung in Kraft
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.