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Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwälten im Jahr 1991 erbrachten Leistungen in überlangen Verfahren nach § 16 Abs. 4 RAO

aktuell keine Fassung in Kraft

Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.

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