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Rechtshilfe in Strafsachen (Australien)
Kurztitel
Rechtshilfe in Strafsachen (Australien)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 659/1990
Inkrafttretensdatum
01.12.1990
Langtitel
VERTRAG ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND AUSTRALIEN ÜBER DIE RECHTSHILFE IN STRAFSACHEN
StF: BGBl. Nr. 659/1990 (NR: GP XVII RV 1197 AB 1262 S. 139 . BR: AB 3852 S. 529 .)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 12 Abs. 1 des Vertrages wurden am 25. Juli bzw. 28. September 1990 abgegeben; der Vertrag tritt gemäß seinem Art. 13 Abs. 1 mit 1. Dezember 1990 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich und Australien,
IN DEM WUNSCH, das Maß der Zusammenarbeit bei der Verbrechensbekämpfung gegenseitig soweit wie möglich zu vertiefen,
HABEN folgendes vereinbart:
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