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Rechtshilfe in bürgerlichen Rechtssachen (Norwegen)
Kurztitel
Rechtshilfe in bürgerlichen Rechtssachen (Norwegen)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 455/1985
Inkrafttretensdatum
01.11.1985
Langtitel
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEM KÖNIGREICH NORWEGEN ZUR VEREINFACHUNG DES RECHTLICHEN VERKEHRS NACH DEM HAAGER ÜBEREINKOMMEN VOM 1. MÄRZ 1954 *1) BETREFFEND DAS VERFAHREN IN BÜRGERLICHEN RECHTSSACHEN
StF: BGBl. Nr. 455/1985 (NR: GP XVI RV 355 AB 533 S. 75 . BR: AB 2946 S. 456 .)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 27. August 1985 ausgetauscht; das Abkommen tritt daher nach seinem Art. 9 am 1. November 1985 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich und das Königreich Norwegen sind wie folgt übereingekommen:
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*1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 91/1957
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