Sprache, Legalisierung
Artikel 22
Die nach diesem Vertrag gestellten Ersuchen und die beizufügenden Unterlagen werden in der Sprache des ersuchenden Staates abgefaßt. Sie bedürfen keiner Legalisierung. Übersetzungen werden nicht angeschlossen.
Zuletzt aktualisiert am
27.02.2019
Gesetzesnummer
10002652
Dokumentnummer
NOR12033490
alte Dokumentnummer
N2198346936L
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