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Artikel 9 Rechtshilfe in bürgerlichen Rechtssachen (Schweden)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.1984

Artikel 9

Dieses Abkommen ist zu ratifizieren. Die Ratifikationsurkunden sind in Wien auszutauschen. Das Abkommen tritt am ersten Tag des dritten Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Ratifikationsurkunden ausgetauscht werden, in Kraft.

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