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Artikel 30 Rechtshilfe in bürgerlichen Rechtssachen, Familienrecht Urkundenwesen (Rumänien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 25.4.1969

Artikel 30

(1) Dieser Vertrag ist zu ratifizieren. Der Austausch der Ratifikationsurkunden hat sobald wie möglich in Bukarest stattzufinden.

(2) Der Vertrag tritt am sechzigsten Tage nach dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft.

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