Artikel 15
Artikel 15. a) Die Hohen Vertragschließenden Teile sind sich darüber einig, daß Seine Majestät der König von Großbritannien, Irland und der britischen überseeischen Länder, Kaiser von Indien, solange dieses Abkommen, sei es gemäß Artikel 13, sei es auf Grund eines gemäß diesem Artikel geschehenen Beitrittes, in Kraft steht, jederzeit durch eine im diplomatischen Weg abgegebene Erklärung dem vorliegenden Abkommen für irgendein Glied des Commonwealth der britischen Nationen, dessen Regierung einen solchen Beitritt wünscht, beitreten kann, mit dem Vorbehalte, daß keine Beitrittserklärung zu einer Zeit abgegeben werden kann, wenn der Bundespräsident der Republik Österreich die Kündigungserklärung in Ansehung aller Gebiete Seiner Majestät, auf die das Abkommen Anwendung findet, abgegeben hat. Die Bestimmungen des Artikels 14, Absatz b, finden auf eine solche Erklärung Anwendung. Ein solcher Beitritt wird einen Monat nach dem Zeitpunkt seiner Erklärung wirksam.
b) Nach Ablauf von drei Jahren seit dem Zeitpunkte des Inkrafttretens irgendeines Beitrittes gemäß dem Absatze a dieses Artikels kann jeder der Hohen Vertragschließenden Teile die Anwendung des Abkommens auf irgendein Land, bezüglich dessen eine Beitrittserklärung abgegeben worden ist, kündigen, indem er auf diplomatischem Wege eine sechsmonatliche Kündigungserklärung abgibt. Die Kündigung des Abkommens gemäß Artikel 13 berührt nicht seine Anwendung auf irgendein solches Land.
c) Jede Beitrittserklärung gemäß Absatz a dieses Artikels kann jedes Abhängigkeits- oder Mandatsgebiet umfassen, das von der Regierung des Landes, in Ansehung dessen eine solche Beitrittserklärung abgegeben worden ist, verwaltet wird; und jede Kündigungserklärung in Ansehung irgendeines solchen Landes gemäß Absatz b findet Anwendung auf jedes Abhängigkeits- oder Mandatsgebiet, auf das sich die Beitrittserklärung hinsichtlich dieses Landes erstreckte.
Urkund dessen haben die Unterfertigten das vorliegende Abkommen in deutscher und englischer Sprache unterzeichnet und ihre Siegel beigesetzt.
Geschehen in zweifacher Ausfertigung in London am 31. März 1931.
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