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§ 3 Notare, Notariatskandidaten - Einrichtung, Führung der Verzeichnisse

Aktuelle FassungIn Kraft seit 23.2.1928

§ 3

Das Verzeichnis der Notariatskandidaten hat zu enthalten:

  1. 1. Vor- und Zunamen.
  2. 2. Tag und Ort der Geburt.
  3. 3. Zuständigkeit.
  4. 4. Juridische Staatsprüfungen (Tag der Ablegung, Erfolg); Erlangung des juridischen Doktorgrades; Notariats-, Rechtsanwalts- oder Richteramtsprüfung (Tag der Ablegung, Erfolg).
  5. 5. Bei welchem Notar verwendet? (Eintritt in die Kanzlei, Austritt aus der Kanzlei, Unterbrechung der Praxis.).
  6. 6. Anderweitige nach § 6 der Notariatsordnung anrechenbare Praxis.
  7. 7. Beginn der Substitutionsfähigkeit, Angelobung als Substitut.
  8. 8. Gutachten über Fähigkeit und Verwendung.
  9. 9. Ordnungsstrafen, Disziplinarstrafen (Verhängung, Löschung); gerichtliche Strafen.
  10. 10. Tag der Ernennung zum Notar.

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