§ 0
Entwicklungshilfe - Wirtschaftliche Zusammenarbeit in Drittländern (Portugal)
Kurztitel
Entwicklungshilfe - Wirtschaftliche Zusammenarbeit in Drittländern (Portugal)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 250/1985
Inkrafttretensdatum
23.04.1985
Langtitel
Protokoll zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Portugiesischen Republik über wirtschaftliche Zusammenarbeit in Drittländern
StF: BGBl. Nr. 250/1985
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Portugiesischen Republik,
in dem Wunsch, die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit Drittländern im Bereich der Dritten Welt zu entwickeln und zu erleichtern, und im Bewußtsein der gegenseitigen Vorteile einer solchen Zusammenarbeit, welche zur Vertiefung der freundschaftlichen Bande zwischen ihren Völkern beitragen wird,
haben folgendes vereinbart:
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