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Entwicklungshilfe - Technische Zusammenarbeit (Burundi)
Kurztitel
Entwicklungshilfe - Technische Zusammenarbeit (Burundi)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 325/1984
Inkrafttretensdatum
01.05.1984
Langtitel
ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK BURUNDI ÜBER TECHNISCHE ZUSAMMENARBEIT
StF: BGBl. Nr. 325/1984
Ratifikationstext
Das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 7 Absatz 1 am 1. Mai 1984 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Burundi sind,
unter Berücksichtigung des beiderseitigen Nutzens, den eine engere technische Zusammenarbeit zwischen den beiden Ländern bewirken wird,
vom Wunsche geleitet, die bestehenden freundschaftlichen Beziehungen zwischen beiden Ländern zu vertiefen,
wie folgt übereingekommen:
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