Der Anhang ist unter „Abkommen über internationale Ausstellungen (Pariser Fassung) – Anh.“, BGBl. Nr. 445/1980 dokumentiert.
Artikel 16
Die Zollregelung für die Ausstellungen ist im Anhang zu diesem Abkommen festgelegt; dieser Anhang ist integrierender Bestandteil dieses Abkommens.
Der Anhang ist unter „Abkommen über internationale Ausstellungen (Pariser Fassung) – Anh.“, BGBl. Nr. 445/1980 dokumentiert.
Zuletzt aktualisiert am
02.02.2022
Gesetzesnummer
10000685
Dokumentnummer
NOR12009682
alte Dokumentnummer
N1198014920R
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