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ARTIKEL 4 Protokoll über Rechtsfähigkeit, Privilegien und Immunitäten der Europäischen Freihandelsassoziation

Aktuelle FassungIn Kraft seit 22.3.1961

ARTIKEL 4

Das Archiv der Assoziation und alle ihr gehörigen oder von ihr verwahrten Dokumente sind unverletzlich, wo immer sie sich befinden.

Zuletzt aktualisiert am

06.10.2025

Gesetzesnummer

10000359

Dokumentnummer

NOR12006085

alte Dokumentnummer

N1196115246S

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