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Anlage1 Übereinkommen zur Unterdrückung des Frauen- und Kinderhandels (Prot.)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 07.6.1950

Anhang

Anlage1

zum Protokoll, betreffend die Abänderung des in Genf am 30. September 1921 abgeschlossenen Übereinkommens zur Unterdrückung des Frauen- und Kinderhandels und des in Genf am 11. Oktober 1933 abgeschlossenen Abkommens zur Unterdrückung des Handels mit volljährigen Frauen

  1. 1. (Anm.: Änderung des Internationalen Übereinkommens zur Unterdrückung des Frauen- und Kinderhandels, aufgelegt zur Unterzeichnung in Genf am 30. September 1921)
  1. 2. (Anm.: Änderung des Internationalen Abkommens zur Unterdrückung des Handels mit volljährigen Frauen, unterzeichnet in Genf am 11. Oktober 1933.)

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