Anhang
Anlage1
zum Protokoll, betreffend die Abänderung des in Genf am 30. September 1921 abgeschlossenen Übereinkommens zur Unterdrückung des Frauen- und Kinderhandels und des in Genf am 11. Oktober 1933 abgeschlossenen Abkommens zur Unterdrückung des Handels mit volljährigen Frauen
- 1. (Anm.: Änderung des Internationalen Übereinkommens zur Unterdrückung des Frauen- und Kinderhandels, aufgelegt zur Unterzeichnung in Genf am 30. September 1921)
- 2. (Anm.: Änderung des Internationalen Abkommens zur Unterdrückung des Handels mit volljährigen Frauen, unterzeichnet in Genf am 11. Oktober 1933.)
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