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Artikel 16 Freundschafts-, Vergleichs- und Schiedsgerichtsvertrag zwischen Österreich und Italien

Aktuelle FassungIn Kraft seit 27.6.1930

Artikel 16

Artikel 16. Der vorliegende Vertrag wird so bald als möglich ratifiziert werden. Die Ratifikationsurkunden werden in Rom ausgetauscht werden.

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