Artikel 8.
Das gegenwärtige Übereinkommen, dessen französischer und englischer Text gleich authentisch sind, wird das heutige Datum tragen und wird bis zum 31. März 1922 unterzeichnet werden können.
Schlagworte
Frauenhandel
Zuletzt aktualisiert am
30.09.2025
Gesetzesnummer
10000063
Dokumentnummer
NOR12001470
alte Dokumentnummer
N1192214295S
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