Artikel 7
Den Staaten, die das vorliegende Abkommen nicht unterzeichnet haben, wird der Beitritt freigestellt. Zu diesem Zwecke zeigen sie ihre Absicht dem Generalsekretär der Vereinten Nationen an, der hievon alle Vertragsstaaten sowie alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen in Kenntnis setzen wird.
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