Für die Ausmessung der Höhe einer allfälligen Reisepreisminderung kommt es neben der Beurteilung, ob ein Mangel vorliegt oder ob es sich um eine reiserechtl Unannehmlichkeit handelt, sowohl auf die Dauer bzw das zeitanteilige Ausmaß des Mangels als auch die Bemessungsgrundlage, dh den Reisepreis an. Ferner können die Art der Reise bzw der Reisecharakter und der Reisezweck bei der Beurteilung eine Rolle spielen. Der Beitrag bietet anhand der Rsp einen Überblick über die Parameter zur Ermittlung einer Reisepreisminderung.