Bei der Berechnung der Reisepreisminderung kann als grobe Richtschnur die Wiener Liste als Orientierungshilfe herangezogen werden. Das Update zur Wiener Liste 2025 bietet einen Überblick über die aktuelle Rsp zur Ausmittlung von Preisminderungsansprüchen, wobei jedoch stets die konkreten Umstände des zu beurteilenden Sachverhalts zu beachten sind. (FN )
Abstract aus ZVR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.