§§ 1325, 1327 ABGB
Bei der Beurteilung der personellen Reichweite möglicher Schutzwirkungen des ärztl Behandlungsvertrags ist eine generalisierende Betrachtungsweise erforderl.
§§ 1325, 1327 ABGB
Bei der Beurteilung der personellen Reichweite möglicher Schutzwirkungen des ärztl Behandlungsvertrags ist eine generalisierende Betrachtungsweise erforderl.