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Auch erwachsene Kinder können in den Schutzbereich eines ärztlichen Behandlungsvertrags ihrer Eltern fallen und bei Behandlungsfehler vertragl Schadenersatzansprüche (Trauerschmerzengeld) geltend machen.

RechtsprechungJudikaturKarl-Heinz DanzlZVR 2025/77ZVR 2025, 199 - 202 Heft 4 v. 25.3.2025

§§ 1325, 1327 ABGB

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