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Aufschiebende Wirkung, bei nicht rückgängig zu machendem Nachteil geboten

Judikaturübersicht VerwaltungKFGJudikaturGerhard PürstlZVR 2025/16ZVR 2025, 34 Heft 1 v. 14.1.2025

Eine einmal erteilte Auskunft aus der Zulassungsevidenz kann nicht mehr rückgängig gemacht werden.

Ra 2024/11/0151

Abstract aus ZVR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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