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Unfall am Teller(schlepp)lift: Armverletzung durch ruckartiges Losfahren

RechtsprechungJudikaturKarl-Heinz DanzlZVR 2025/4ZVR 2025, 11 - 14 Heft 1 v. 14.1.2025

Art 5 Abs 2 Rom I-VO; §§ 1298, 1304 ABGB; §§ 1, 2, 9, 15 EKHG; § 2 Abs 2 SeilbG; § 228 ZPO

Ist der Sitz des bekl Liftbetreibers in Ö gelegen, so kommt auf die Beurteilung der aus dem Beförderungsvertrag eines dt Liftbenützers geltend gemachten Ansprüche österr materielles Recht zur Anwendung.

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