vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Liftunfall und unabwendbares Ereignis: §§ 1, 9 EKHG

RechtsprechungJudikaturKarl-Heinz DanzlZVR 2025/3ZVR 2025, 6 - 11 Heft 1 v. 14.1.2025

§§ 1, 9 EKHG; Art 3 Rom I-VO; Art 14 Rom II-VO; § 1358 ABGB; § 228 ZPO

Unter einem Unfall im Gefährdungshaftungsrecht wird ganz allg ein von außen her plötzlich einwirkendes schädigendes Ereignis verstanden. Eine physische Berührung mit dem Kfz (Eisenbahn) oder eine (sonstige) mechanische Gewalteinwirkung (bspw Aufprall) ist nicht erforderl.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!