Die Verwendung eines nicht mehr gültigen Parkscheins entspricht der gänzlichen Nichtentrichtung der Parkometerabgabe.
RV/7500281/2024
Abstract aus ZVR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Die Verwendung eines nicht mehr gültigen Parkscheins entspricht der gänzlichen Nichtentrichtung der Parkometerabgabe.
RV/7500281/2024
Abstract aus ZVR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.