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Wunschkennzeichenerlass über anstößige Kombinationen, keine Verordnungsqualität

Judikaturübersicht VerwaltungKFGJudikaturGerhard PürstlZVR 2024/212ZVR 2024, 483 - 484 Heft 12 v. 26.11.2024

I. Es ist nicht erkennbar, dass durch den angefochtenen (auf der Homepage des BMVIT kundgemachten) Erlass die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (§ 48a Abs 2 lit d und § 132 Abs 30 KFG) in einer gesetzändernden oder gesetzergänzenden Weise ausgelegt werden, indem beispielsweise der Beurteilungsspielraum der Behörde eingeengt wird.

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