Ab 4. 11. 2024 sind im Rahmen der CMR papiergebundene und digitale Frachtbriefe gleichgestellt. Der Beitritt Österreichs zum eCMR-Zusatzprotokollbildet die erforderl Rechtsgrundlagen,schafft vollkommene Gleichstellung bei Einhaltung der Vorgaben,fördert weitere Digitalisierung analoger Prozesse,gilt in Österreich auch für nicht grenzüberschreitende Transporte undbewirkt keine Änderung der Kontrollpraxis.
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