Nur die Rechtfertigung bzw Entschuldigung durch Notstand oder die Pflichtenkollision iSd § 6 VStG entbinden von der Pflicht, sich rechtzeitig auf den Weg zu dem in der gebührenpflichtigen Kurzparkzone abgestellten Auto zu machen, um es vor Ablauf der 15-minütigen Gratiszeit auszuparken.
RV/7500286/2024