§ 14 Abs 1 FSG-GV
Dass bei festgestellter Alkoholabhängigkeit keine Prüfung erforderl ist, ob der Führerscheinbesitzer den Alkoholkonsum hinreichend einschränken kann, entspricht nicht nur dem eindeutigen V-Text des § 14 Abs 1 FSG-GV, sondern auch der Judikatur des VwGH (Ra 2017/11/0284; vgl weiters 2003/11/0310; 2005/11/0191; 2010/11/0248; 2011/11/0026; 2012/11/0233 und Ra 2020/11/0076).