§ 8 FSG; § 45 Abs 2 AVG; § 52 AVG
Bei Unschlüssigkeit oder Unvollständigkeit eines amtsärztlichen Gutachtens ist eine Aufforderung zur Gutachtensbegründung oder -ergänzung zu veranlassen.
VwGH 17.10.2006, 2003/11/0318
§ 8 FSG; § 45 Abs 2 AVG; § 52 AVG
Bei Unschlüssigkeit oder Unvollständigkeit eines amtsärztlichen Gutachtens ist eine Aufforderung zur Gutachtensbegründung oder -ergänzung zu veranlassen.
VwGH 17.10.2006, 2003/11/0318