§ 7 Abs 3 FSG; § 24 Abs 1 FSG
Das kumulative Vorliegen einer Mittäterschaft bei einem Einbruchsdiebstahl, einem weiteren Diebstahl und einer Hehlerei begründet eine " bestimmte Tatsache" iSd § 7 Abs 3 FSG.
VwGH 17.10.2006, 2003/11/0281
§ 7 Abs 3 FSG; § 24 Abs 1 FSG
Das kumulative Vorliegen einer Mittäterschaft bei einem Einbruchsdiebstahl, einem weiteren Diebstahl und einer Hehlerei begründet eine " bestimmte Tatsache" iSd § 7 Abs 3 FSG.
VwGH 17.10.2006, 2003/11/0281