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Rechtschutzversicherung: Zur Anzeigepflicht bei bereits abgelaufenen Versicherungsverträgen

RechtsprechungSteuerrechtFelix HörlsbergerZVers 2026, 98 - 99 Heft 2 v. 15.3.2026

Tritt ein Versicherungsfall ein, dessen Deckung unter einen bereits abgelaufenen Versicherungsvertrag fällt, ist der Versicherungsnehmer gehalten, den Eintritt des Versicherungsfalles dem Versicherer unverzüglich zur Kenntnis zu bringen und nicht mit der Anspruchsverfolgung zu zögern oder zuzuwarten.

7 Ob 186/25s

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