§ 114 Abs 1, § 20 Abs 3 BVergG 2018; § 7 Abs 1 Z 2 Bgld VergRSG
Einem Bewerber, der zur Erbringung der angebotenen Leistung befugt ist, ist zu unterstellen, dass er dazu in der Lage ist, sich über die gesetzlichen Bestimmungen, die bei Erbringung der auftragsgegenständlichen Leistungen einzuhalten sind (und regelmäßig im Laufe der Zeit auch Änderungen unterworfen sind), zu informieren und diese einzuhalten.