VwGH (FN 1) zum Widerruf aufgrund von Personalengpässen bei der Auftraggeberin
Eine Sektorenauftraggeberin (im Folgenden "AG") schrieb Bauleistungen in einem offenen Verfahren im Unterschwellenbereich nach dem Billigstbieterprinzip aus.
VwGH (FN 1) zum Widerruf aufgrund von Personalengpässen bei der Auftraggeberin
Eine Sektorenauftraggeberin (im Folgenden "AG") schrieb Bauleistungen in einem offenen Verfahren im Unterschwellenbereich nach dem Billigstbieterprinzip aus.