Schlagartig galt mit 1. 1. 2023 das nicht mehr, wovon die vergangenen 13 Jahre nahezu in Vergessenheit geraten war, dass es sich stets nur um ein "Dauerprovisorium" gehandelt hatte. Ohne nennenswerte Vorankündigung lief die Schwellenwerteverordnung, zuletzt in der Fassung 2018, mit Jahresende 2022 aus (FN .
Abstract aus ZVB bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.