A Transparenz und Geheimhaltung als Dauerthemen des Vergaberechts
Transparenz ist auch im Vergaberecht ein wesentlicher Baustein zur Bekämpfung von Ungleichbehandlung, Misswirtschaft und Korruption.
Dabei tut sich trotz fortgesetzten Fehlens eines Informationsfreiheitsgesetzes (FN 4