1. Art 2 Abs 1 Nr 5 RL 2014/24
Ein Vertrag, mit dem ein AG rechtlich nicht verpflichtet ist, eine Leistung im Gegenzug für die Leistung zu erbringen, zu deren Erbringung sich sein Vertragspartner verpflichtet hat, fällt nicht unter den Begriff "entgeltlicher Vertrag" iSv Art 2 Abs 1 Nr 5 RL 2014/24 . Daran ändert auch nichts, dass der Bieter Zugang zu einem neuen Markt oder Referenzen erhält.