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Vertrauensverlust als Rücktrittsgrund vom Werkvertrag

BauvertragsrechtRechtsprechungJudikaturN. N.ZVB 2019/65ZVB 2019, 270 - 271 Heft 6 v. 7.6.2019

§ 918 ABGB

Ein Rücktritt wegen Schuldnerverzugs kann grundsätzlich nur unter gleichzeitiger Setzung einer angemessenen Frist zur Nachholung erklärt werden.

Der Rücktritt wird erst nach einer angemessenen Nachfrist wirksam.

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