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Ein nicht offenkundig unzulässiger Schlichtungsantrag hemmt den Lauf der Frist für Nachprüfungsanträge

RechtsprechungVergaberechtDr. Albert OppelZVB 2018/58ZVB 2018, 219 - 223 Heft 5 v. 2.6.2018

Normen: § 321 BVergG; § 24 WVRG; § 6 Abs 3 WVRG

Schlagwörter:

Nachprüfungsantrag; Schlichtungsantrag; Fristhemmung; Prüfungstiefe; Ausschreibungsunterlagen; Klaglosstellung

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