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Flexibilität oder nicht? - Ausgewählte "Graubereiche" zum geplanten BVergG 2018

VergaberechtAufsatzDr. Albert OppelZVB 2018/60ZVB 2018, 226 - 231 Heft 5 v. 2.6.2018

Normen: § 135 Abs 2 BVergG 2018

Schlagwörter:

Offenes Verfahren; Verhandlungsverbot; Vertragsänderungen; Naturereignisse; Bietergleichbehandlung; Vergabewettbewerb; Ausnahmesituationen; Eignungsanforderungen; Transparenz; Notgeschäftsführer; Erstgebote; Mangelhaftigkeit; Verfahrensfehler; Korrigierbarkeit

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