§ 19 BVergG; § 70 BVergG; § 75 BVergG; § 125 BVergG; § 98 BVergG
Der UVS stellt im Rahmen seiner Entscheidung klar, dass in Hinblick auf ein Leitprodukt das Fehlen von technischen Spezifikationen sowie der Leistungsfähigkeit einen Mangel im Angebot darstellen. Ist dieser behebbar?