Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung hatte auf dem Weg zu ihrer Entstehung die Frage zum Inhalt, ob sich das Angebot mit den Ausschreibungsbedingungen deckt. Ist im Rahmen der Auslegung vom objektiven Erklärungswert auszugehen?
Rechtsgrundlagen: § 98 BVergG; § 129 BVergG