§ 1 WVRG 2007; § 2 WVRG 2007; § 11 Abs 1 WVRG 2007; § 19 BVergG; § 35 BVergG; § 36 BVergG
Mit vorliegender Entscheidung wendet sich der VKS-Wien der Frage zu, ob ein dringlicher und zwingender Grund vorliegt, der die Nichtigerklärung eines Vertrags in einem Sonderverfahren als Sanktion zu rechtfertigen vermag.