Zusammenfassung: Diese Entscheidung des Bundesvergabeamtes beschäftigt sich mit der Angabe der Subunternehmer, welche die Verdichtungskontrolle durchführen, im Angebot des Bieters.
Rechtsgrundlagen: § 108 Abs 1 Z 2 BVergG 2006
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Zusammenfassung: Diese Entscheidung des Bundesvergabeamtes beschäftigt sich mit der Angabe der Subunternehmer, welche die Verdichtungskontrolle durchführen, im Angebot des Bieters.
Rechtsgrundlagen: § 108 Abs 1 Z 2 BVergG 2006
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