§ 118 Abs 5 Z 4 BVergG 2006; § 23 Abs 1 BVergG 2006; § 88 Abs 5 BVergG 2002
Die Entscheidung stellt klar, welche Teile der Angebote bei deren Öffnung verpflichtend zu verlesen sind und inwiefern dies bereits in den Ausschreibungsunterlagen angekündigt wird.
VwGH 22.2.2011, 2007/04/0003