§ 125 BVergG 2006; § 129 BVergG 2006; ÖNORM B 2061; § 319 BVergG 2006; § 341 Abs 4 BVergG 2006
Diese Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs befasst sich mit den Umständen der vertieften Angebotsprüfung nach § 125 BVergG 2006 und erläutert die Kriterien und die maßgeblichen Unterlagen anhand derer die Vergabekontrollbehörde die Preisgestaltung zu überprüfen hat.