Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung widmet sich das BVA der Frage, unter welchen gegebenen Voraussetzungen eine vertiefte Angebotsprüfung zu erfolgen hat. Welche Auswirkungen zieht dabei eine Nichtvornahme nach sich?
Rechtsgrundlagen: § 125 BVergG; § 129 BVergG