Zusammenfassung: In gegenständlicher Sache wendet sich das BVA der Frage zu, ob in Hinblick auf das Bestehen eines Öffentlichen Auftraggebers "Öffentliche Interessen" vorliegen. Welches Bild zeichnet die Behörde von diesen staatlichen Interessen?
Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 1 BVergG 2006